Risikoampel - Vorwort - Afrikanische Schweinepest

Risikoampel - Vorwort - Afrikanische Schweinepest

Nutzungshinweise

A) Hinweis zu gesetzlichen Inhalten:

Die Inhalte der ASP-Risikoampel enthalten sowohl aktuelle Empfehlungen von Experten als auch rechtliche Vorgaben. In den Hinweisen sind gesetzliche Vorgaben in roter Schrift markiert. Aufgenommen wurden auch Cross-Compliance-Anforderungen.

Restriktionsgebiete: In Fällen von bestätigter Wild- oder Hausschwein-ASP kann es weiträumig zu Auflagen für Betriebe und Betriebsflächen in den eingerichteten Sperrzonen kommen. Mitunter können sehr viele Schweinehaltungen davon betroffen sein (z.B. 2022 im Emsland). In den Hinweisen dieser Risikoampel wurden daher Vorgaben für Restriktionsgebiete mit verstärkten Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren mit aufgenommen und in blauer Schrift markiert. Die Hinweise ersetzen nicht die behördlichen Vorgaben im Seuchenfall, ermöglichen es Betrieben aber, bereits in „Friedenszeiten“ Vorbereitungen z.B. für die Haltung von Schweinen in Restriktionsgebieten und Vermarktungsmöglichkeiten zu treffen.

B) Nutzungshinweise zur Erfüllung neuer EU-Rechts-Anforderungen („AHL“):
Nach neuem EU-Recht müssen alle Betriebe ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept vorlegen. Bisherige Checklisten, z.B. nach SchHaltHygVo reichen nicht mehr aus! Gefordert sind eine individuelle Risikoanalyse und ein Managementplan.

Für niedersächsische Schweinehaltungen wird folgendes Vorgehen von der TSK anerkannt:

  1. Den Online-Fragenkatalog dieser ASP-Risikoampel beantworten und das Ergebnis (Risikoanalyse) vollständig ausdrucken – Risiken lt. Ergebnis bearbeiten
  2. Betriebsindividuellen Biosicherheitsmanagementplan erstellen (Ordner anlegen): Vorlage: Seite 63 – 83 im Niedersächsischen Biosicherheitskonzept https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/185910/Niedersaechsisches_Biosicherheitskonzept_fuer_Schweine_haltende_Betriebe_nach_dem_EU-Tiergesundheitsrechtsakt_Stand_17.01.2023_nicht_barrierefrei_.pdf
  3. Dokumente 1. und 2. auf dem Betrieb vorhalten (zu erfüllen bis 31.12.2024)

Das Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe (Version 2023) enthält auch einen Leitfaden sowie (alternativ zu dieser Risikoampel) Checklisten für alle Betriebstypen.

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