Risikoampel - Vorwort - Afrikanische Schweinepest
Nutzungshinweise
+++ Hinweis: Die ASP-Risikoampel wird derzeit inhaltlich überarbeitet und aktualisiert (u.a. neues EU-Recht, AHL) - Das Update auf die aktualisierte Version erfolgt im I. Quartal 2023. +++
Risikoampel - Vorwort - Afrikanische Schweinepest
Die nachfolgenden fachlichen Empfehlungen sind Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung eines Eintrags von ASP in Hausschweinebestände. Sie beinhalten gesetzliche Vorgaben ebenso wie aktuelle fachliche Empfehlungen. Die ASP-Risikoampel beschränkt sich dabei auf die ASP und versteht sich als Ergänzung zu den Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung und weiteren Biosicherheitsempfehlungen Die Empfehlungen umfassen jedoch nicht Maßnahmen der Früherkennung, auch gelten andere Vorgaben bei Eintritt des Seuchenfalls.
Als Hauptrisiko für den Eintrag von ASP wird der Mensch betrachtet, der das Virus über weite Strecken an seiner Kleidung (Jäger!), über Lebensmittel aus Risikogebieten oder durch nicht sichere Futtermittel (auch illegales Verfüttern von Speiseabfällen) in den Bestand einträgt. Insbesondere Personen (Mitarbeiter) aus ASP-Risikogebieten können den Erreger über Kleidung, mitgebrachte Lebensmittel oder Fahrzeuge in Wild- und Hausschweinpopulationen eintragen.
Von Wildschweinen geht ein direktes Eintragsrisiko aus, wenn diese ASP-infiziert sind.
ASP ist keine Zoonose - der Mensch kann sich nicht infizieren oder erkranken. ASP betrifft in Mitteleuropa ausschließlich Schweine.
Die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags von ASP in einen Hausschweinebestand steht im Zusammenhang mit der Häufigkeit des Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehrs auf dem Betrieb. Entscheidend für das Schutzniveau sind jedoch die ergriffenen Maßnahmen zur Abschirmung.
Dies ist die Version 1.1 der ASP-Risikoampel, veröffentlicht am 18.06.2019,
überarbeitet im Januar 2020.
Maria Gellermann & Barbara Grabkowsky