Riskoampel - Rind
Nutzungshinweise
Zur richtigen Nutzung Ihres Ergebnisses beachten Sie bitte die folgenden Hinweise
A) Hinweis zu den Inhalten der Risikoampel Rind:
Seit April 2021 gilt das neue Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) zu Tierseuchen in der EU. Dies dient der Harmonisierung der Seuchenpräventions- und -bekämpfungsvorschriften in der gesamten EU.
Bisher ist in Deutschland für Rinder kein System etabliert, welches eine systematische und wiederholte Erfassung und angemessene Bewertung der Risiken in Bezug auf den Schutz vor biologischen Gefahren gewährleistet und dabei Kriterien in dynamischer Weise einbezieht.
Ziel der Rinder-Risikoampel ist es Landwirt*innen, Berater*innen und Tierärzt*innen etc. in die Lage zu versetzen, den Biosicherheitsstatus von Rinderhaltenden Betrieben transparent, reliabel und auf valider Grundlage zu ermitteln und anschließend zu verbessern.
Die Inhalte der Risikoampel Rind basieren auf u.a. auf dem Leitfaden für Biosicherheit in Rinderhaltungen in Niedersachsen (zweite Auflage, Stand: 14.03.2016) und enthalten aktuelle Empfehlungen von Expert*innen aus der 2024 durchgeführten Delphistudie. Die Struktur der Ampel wurde parallel und in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe des Niedersächsischen Biosicherheitskonzepts für Rinderhaltungen erstellt.
Nutzungshinweise zur Erfüllung neuer EU-Rechts-Anforderungen Verordnung (EU) 2016/429 („AHL“):
Nach neuem EU-Recht müssen alle Betriebe ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept vorlegen. Bisherige Checklisten o.ä. reichen nicht mehr aus. Gefordert sind eine individuelle Risikoanalyse und ein Managementplan.
Für niedersächsische Rinderhaltungen wird folgendes Vorgehen von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse anerkannt:
- Den Online-Fragenkatalog dieser Risikoampel beantworten und das Ergebnis (Risikoanalyse) vollständig ausdrucken – Risiken lt. Ergebnis bearbeiten
- Betriebsindividuellen Biosicherheitsmanagementplan erstellen (Ordner anlegen): die Vorlage dazu findet sich im Niedersächsischen Biosicherheitskonzept, verfügbar auf den Seiten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit%20allgemein.html - Dokumente 1. und 2. auf dem Betrieb vorhalten (zu erfüllen ab 01.01.2027)
- Das Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe (Version 2025) enthält auch einen Leitfaden sowie (alternativ zu dieser Risikoampel) Checklisten für verschiedene Produktionsrichtungen.
Weiterführende Hinweise zu MKS finden sich hier: https://www.tiho-hannover.de/kliniken-institute/kliniken/nutztierklinikum/mks-informationen



